Startseite | Presse | Downloads | Impressum
Excellence in
Management
Education


Für das Promotionsprogramm gibt es keine festen Immatrikulationstermine. Der Promotionsbeginn kann in Absprache mit dem Erstbetreuer individuell festgelegt werden.

Nach Immatrikulation führt der Doktorand ein Promotionsstudium an der WHU durch. Das Promotionsstudium dient der wissenschaftlichen Weiterbildung des Doktoranden auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften. Inhalt und Umfang des Promotionsstudiums sind abhängig von den Voraussetzungen, die der Doktorand bei seiner Immatrikulation erfüllt hat: Doktoranden, die ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolviert haben, erwerben 3 Leistungsnachweise, Doktoranden mit einem methoden- oder faktenwissenschaftlichen Abschluss 6 Leistungsnachweise. Doktoranden, die weder einen wirtschaftswissenschaftlichen noch einen methoden- oder faktenwissenschaftlichen Studienabschluss erworben haben, können die für ihr Promotionsvorhaben erforderlichen Fachkenntnisse und methodischen Fähigkeiten im Rahmen des Promotionsstudiums erwerben. Für sie umfasst das Promotionsstudium den Erwerb von Leistungsnachweisen im Umfang von 40 SWS. (weitere Informationen vgl. § 8 der Promotionsordnung.)
Das Doktorandenstudium an der WHU gliedert sich in ein (fachgebietsübergreifendes) Methodenstudium und ein fachgebietsspezifisches Studium. Das Kursangebot wird in enger Zusammenarbeit zwischen Groups und akademischer Leitung des Doktorandenprogramms abgestimmt, kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt. Durch das Dozentenbewertungssystem (DOBES) hat zudem jeder Promotionsstudent die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung des Studienangebotes mitzuwirken.
Parallel zum Promotionsstudium arbeitet der Doktorand an seinem Promotionsvorhaben.
In der ersten Phase des Projektes legt er inhaltlich und methodisch fest, in welchem Rahmen das Promotionsvorhaben angesiedelt ist. Diese erste Phase ist nach einem halben Jahr mit der Einreichung des Exposees abgeschlossen. Auf der Basis des Exposees entscheidet der Promotionsausschuss darüber, wer Zweitbetreuer des Dissertationsvorhabens wird. Zum Zweitbetreuer wird ein Mitglied des Promotionsausschusses bestellt. Erst- und Zweitbetreuer beraten den Doktoranden in seinem Forschungsprojekt und überprüfen kontinuierlich den Forschungsfortschritt.
In der zweiten Phase arbeitet der Doktorand auf Basis des im Exposee festgelegten Rahmens am Promotionsprojekt. Diese zweite Phase endet mit der Verteidigung des Promotionsvorhabens, ein Jahr nach Immatrikulation. In der Verteidigung präsentiert der Doktorand seine bisherigen Studien, er positioniert die Arbeit in der wissenschaftlichen Literatur und stellt die verwendeten Methoden dar. Mit der Verteidigung erhält der Doktorand wichtige Hinweise zum weiteren methodischen Vorgehen, Aufbau und Gliederung, Theorie- und Hypothesenentwicklung. Die Verteidigung dient als Grundlage für die dritte Phase des Promotionsprogramms, der Abfassung der Dissertation. Der Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation wird vom Doktoranden in Absprache mit seinen Betreuern individuell festgelegt. Nach Einreichung und Begutachtung der Dissertation folgt als letzter Schritt die Präsentation der Dissertation im Rahmen der Disputation. In der Disputation präsentiert, interpretiert und diskutiert der Doktorand die Ergebnisse seiner Forschungsarbeit vor bzw. mit den Mitgliedern des Promotionsausschusses.