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Promotionsgebühren

Sie können das Promotionsprogramm sowohl als interner als auch als externer Doktorand absolvieren. Interner Doktorandenstatus bedeutet, dass Sie während der Promotion mit mindestens einer 3/8-Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WHU beschäftigt sind. Extern bedeutet, dass Sie nicht oder in geringerem Umfang als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WHU beschäftigt sind.

Für externe Doktoranden fällt eine Promotionsgebühr an. Die Promotionsgebühr setzt sich zusammen aus der Immatrikulationsgebühr und der Studiengebühr. Die Immatrikulationsgebühr beträgt derzeit einmalig 2.000 €, die Studiengebühren betragen derzeit 900 Euro pro Studienhalbjahr (=Kalenderhalbjahr).

Doktoranden, die das Promotionsprogramm nicht innerhalb ihrer internen Zeit absolvieren, können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Wechsel in den externen Status von der Zahlung der Promotionsgebühr befreit werden.

Doktoranden, die ein Stipendium erhalten, das nach §3 Nr. 44 EStG von der Einkommenssteuer befreit ist, werden den internen Doktoranden gleichgestellt.

Von Seiten der WHU werden keine Stipendien gewährt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen betreffend die Förderungsmöglichkeiten für Promotionsstudenten direkt an die jeweiligen Begabtenförderungswerke.

Einige Links zum Thema Stipendien:

www.funding-guide.de

www.euraxess.de

www.stipendienlotse.de

e-fellows-stipendien-datenbank.de

Doktoranden, die als höchsten Abschluss einen Bachelor-Abschluss erworben haben, müssen ihre Promotionsbefähigung im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens an der WHU belegen. Die Gebühr für das Eignungsfeststellungsverfahren setzt sich zusammen aus der Zulassungsgebühr (derzeit 2.000 €) und der Feststellungsgebühr (derzeit 10.000 €).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung