Am 23. November 2018 stellte Robert Ullmann (Universität Augsburg) sein aktuelles Forschungsthema "Norderfriedrichskoog! Steuerparadiese, Steuerwettbewerb und die Einführung eines Mindeststeuersatzes" (gemeinsam mit William C. Boning und Joel Slemrod, beide von der University of Michigan) am WHU-Forschungsseminar für Finanz- und Rechnungswesen.
Deutsche Kommunen erheben Gewerbesteuern, indem sie einen Steuersatz wählen, der auf die lokal ausgewiesenen Gewerbeerträge anzuwenden ist, deren Bemessungsgrundlage auf nationaler Ebene einheitlich definiert ist. Vor der Einführung eines Mindeststeuersatzes durch die Bundesregierung im Jahr 2004 haben sich einige Gemeinden, wie z.B. die kleine Nordseestadt Norderfriedrichskoog, dafür entschieden, als Steuerparadiese zu fungieren und einen Steuersatz von Null festzulegen. Die Autoren kombinieren administrative Mikrodaten aus Unternehmenssteuererklärungen mit Informationen auf Gemeindeebene, um die Wahl zum Steuerparadies zu untersuchen, inwieweit Häfen vor und nach der Einführung eines Mindeststeuersatzes Einkünfte aus anderen Gemeinden erzielt haben und wie sich die Einführung eines Mindeststeuersatzes auf das Gleichgewicht des Steuerwettbewerbs zwischen Nicht-Hafenländern auswirkt. Es gibt Hinweise darauf, dass das Einkommen sowohl vor als auch nach der Einführung des Mindeststeuersatzes in Hafengemeinden verlagert wurde. Vorläufige Ergebnisse deuten auch darauf hin, dass die vorgeschriebene Erhöhung der Hafensteuersätze nicht zu einer Erhöhung (oder Senkung) der Steuersätze zwischen den Gemeinden im Allgemeinen und den geografischen Nachbarn der Steueroasengemeinden geführt hat. Im Gegensatz zur Literatur über den globalen Gewerbesteuerwettbewerb finden ihre bevorzugten Spezifikationen, die die Erhebung des Mindeststeuersatzes zur Identifizierung nutzen, keinen Hinweis auf den Wettbewerb bei den Gewerbesteuersätzen. Sie stellen fest, dass Steueroasen die von Nicht-Häfen festgelegten Gewerbesteuersätze weitgehend nicht beeinflussen, was darauf hindeutet, dass ein globaler Mindeststeuersatz, der nur auf internationale Steueroasen angewendet wird, wenig Einfluss auf den Steuerwettbewerb von Nicht-Hafenländern hätte.