Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags werden am 25. Januar 2021 Sachverständige zum Antrag zur Einbeziehung von Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung angehört. Dies gilt als erster Schritt hin zu einer sogenannten Erwerbstätigenversicherung, in welcher dann alle Bürger versichert sein würden. Prof. Dr. Christian Hagist, Lehrstuhlinhaber für Wirtschafts- und Sozialpolitik an der WHU – Otto Beisheim School of Management, ist zu dieser Anhörung vor den Abgeordneten des Ausschusses als Experte geladen. Seine Analyse des Reformvorschlags fällt deutlich aus: „Unser Alterssicherungssystem ist historisch gewachsen und hat deshalb seltsame Eigenheiten. So zahlt ein verbeamteter Professor nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, eine Professorin an einer privaten Hochschule ist dazu verpflichtet – bei gleichem Job. Auf den ersten Blick erscheint es also nur als fair, diese Eigenheiten aufzulösen. Doch so einfach ist die Sachlage nicht. Je höher die Lebenserwartung, desto größer das Risiko, dass das Individuum für die bislang Versicherten darstellt. Beamte und Freiberufler, die bisher nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben jedoch eine signifikant höhere Lebenserwartung als der Rest der Bevölkerung. Somit wäre eine Erwerbstätigenversicherung eine weitere Belastung von zukünftigen Generationen. Statt Symbolpolitik brauchen wir Reformen, welche die gesetzliche Rentenversicherung im demografischen Wandel gut aufstellt – längeres Arbeiten bei höherer Lebenserwartung, mehr Kapitaldeckung und ein fairer Lastenausgleich zwischen den Generationen.“
Die gesamte Stellungnahme von Prof. Hagist finden Sie hier. Die Anhörung ist ab 17 Uhr, am 25.01.2021, hier in der Mediathek des Parlamentsfernsehens zu finden.