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Prof. Dr. Martin Jacob in Wissenschaftlichen Beirat berufen

Im politisch unabhängigen Beirat wird der WHU-Steuerexperte in Zukunft die Arbeit der Bundesregierung unterstützen

Mit der Wahl durch den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und der Berufung durch den Bundesfinanzminister wird der anerkannte Steuerexperte
Prof. Dr. Martin Jacob die Bundesregierung in Zukunft durch seine Expertise unterstützen.   

Als Inhaber des adidas Lehrstuhls für Finanzen, Rechnungswesen und Steuerlehre an der WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar ist Prof. Dr. Martin Jacob seit Jahren hoch angesehener Experte in wirtschaftlichen Bereichen, die von besonderer politischer Relevanz sind. In zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen setzt er sich insbesondere mit Fragen auseinander wie welchen Einfluss Steuern auf Ausschüttungs- oder Investitionsentscheidungen von Unternehmen haben, wie Veräußerungsgewinne besteuert werden sollten oder wie sich technologische Innovationen auf die Steuerpolitik von Staaten auswirken.  

Professor Jacob forscht und lehrt seit 2010 an der WHU, war in dieser Zeit aber auch an internationalen Forschungsprojekten beteiligt, u.a. im Rahmen von Forschungsaufenthalten in den USA und Schweden. „Natürlich fühle ich mich geehrt durch die Berufung in den Beirat“, so Jacob. „Und ich freue mich sehr auf diese neue, verantwortungsvolle Aufgabe. Ich denke, dass nicht nur ich meine Kompetenz einbringen kann, sondern dass ich auch selbst neue Einblicke gewinnen werde, die dann wiederum in meine Forschung und Lehre einfließen können.“

Der Wissenschaftliche Beitrat beim Bundesministerium der Finanzen berät und unterstützt politische Entscheidungsträger durch gemeinsame wissenschaftlich fundierte Gutachten und Stellungnahmen zu verschiedensten Themengebieten. Das Gremium zählt zurzeit 32 Mitglieder, darunter so illustre Namen wie Prof. Dr. Lars P. Feld oder Prof. Dr. Clemens Fuest. Der Beirat ist politisch unabhängig und in seiner Tätigkeit nicht auf Legislaturperioden beschränkt. Die Wahl neuer Mitglieder erfolgt durch die bestehenden Mitglieder des Beirats ohne Mitbestimmung des jeweiligen Finanzministers. „Wenn man in dieses Gremium berufen wird, bedeutet das üblicherweise eine längerfristige Tätigkeit“, so Jacob. „Zeitlich wird das mit Sicherheit eine Herausforderung neben meinen bestehenden Verpflichtungen. Die Aussicht auf den Diskurs mit den Kollegen, die Zusammenarbeit mit ihnen und natürlich auch die Möglichkeit, Politik durch wissenschaftliche Erkenntnisse mitzugestalten, haben mir die Entscheidung aber sehr leicht gemacht.“