WHU

Das Durchgangsarzt-Verfahren

Das Durchgangsarzt-Verfahren

Wenn ein Unfall bei der Arbeit vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, dann muss der Verletzte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Mit diesem sogenannten D-ArztVerfahren wird sichergestellt, dass die Unfallverletzten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.

Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Sie werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt. Neben der entsprechenden Qualifikation, d.h. einer abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung zum Chirurgen oder Orthopäden sowie der erforderlichen personellen und räumlichen Praxisausstattung, muss der Arzt, der sich um eine Bestellung zum D-Arzt bewirbt, eine ständige unfallärztliche Bereitschaft gewährleisten.

D-Ärzte entscheiden über die weitere Behandlung

Grundsätzlich sind sowohl die Arbeitgeber als auch die erstbehandelnden Ärzte verpflichtet, alle Arbeitsunfähigen oder alle Unfallverletzten, die voraussichtlich länger als eine Woche behandelt werden müssen, unverzüglich einem D-Arzt vorzustellen. Dieser entscheidet nach einer von ihm selbst durchgeführten Untersuchung, ob eine besondere Heilbehandlung oder eventuell auch eine stationäre Einweisung notwendig ist oder ob die hausärztliche Versorgung ausreicht. Das Ergebnis dieser Untersuchung hält er in einem Bericht (D-Bericht) fest.

Die hier fixierte Entscheidung, in welcher Form nach dem Arbeitsunfall die Heilbehandlung des Verletzten erbracht werden soll und von wem sie durchgeführt wird, ist für den Unfallversicherungsträger bindend.

Besondere Behandlung von schweren Verletzungen

Neben dem D-Arzt-Verfahren gibt es im Rahmen der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung auch das Verletztenartenverfahren und ein besonderes Verfahren bei Augen- und bei Hals-, Nasen- und Ohrenverletzungen. Nach dem Verletztenartenverfahren müssen Versicherte mit besonders schweren Verletzungen, die stationärer Behandlung bedürfen, in ausgewählten und zugelassenen Krankenhäusern oder in speziellen berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen behandelt werden. Versicherte mit Augen- oder HNO-Verletzungen müssen schnellstmöglich dem jeweiligen Facharzt vorgestellt werden. Dieser entscheidet dann, ob eine allgemeine Behandlung ausreicht oder eine besondere Heilbehandlung angezeigt ist.

Was ist ein Durchgangsarzt_What is an accident physician?

WHU