WHU

Online MBA /
Gebühren und Finanzierung

Unser Online MBA kostet 36.000€ und dauert 24 Monate - eine erhebliche Verpflichtung und eine große Investition in Sie selbst. Sie erhalten das beste Know-how, die beste Erfahrung, die besten Networking-Möglichkeiten und lebenslange Unterstützung, die Sie brauchen für eine erfolgreiche Karriere.

Finanzierungsoptionen

Seit 2005 bietet die an der WHU gegründete Brain Capital GmbH ein faires und flexibles Konzept zur Finanzierung von Studiengebühren und Lebenshaltungskosten: den Umgekehrten Generationenvertrag. Studienanwärter aus der EU, Großbritannien, den USA und Kanada, die bereits für einen Studiengang an der WHU angenommen wurden, können sich für diese Form der Studienfinanzierung bewerben. Der Umgekehrte Generationenvertrag ermöglicht es Ihnen, sich ohne finanzielle Sorgen voll auf Ihr Studium zu konzentrieren. Die Rückzahlung erfolgt erst nach Abschluss des Studiums und nach Erreichen eines Mindesteinkommens. Die Höhe der Rückzahlung ist an das Bruttoeinkommen gekoppelt und passt sich somit der persönlichen Zahlungsfähigkeit an. Die Rückzahlungen ermöglichen nachfolgenden Studierenden das Studium an der WHU.

Die örtliche Sparkasse bietet Darlehen für Studierende der WHU an.

Die MBA for Women Foundation vergibt Stipendien und Darlehen an Frauen, die ein MBA-Studium an führenden Business Schools absolvieren und nachweislich auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Die WHU fördert Diversität und vergibt daher Stipendien an BewerberInnen für das Global Online MBA Programm aus verschiedenen Ländern und mit verschiedenen beruflichen Hintergründen. Hierbei versuchen wir – entsprechend der verschiedenen Stipendienbezeichnungen – Personen zu berücksichtigen, die eine besondere Bereicherung für das Programm darstellen. Die Stipendien sind nicht an einen bestimmten Betrag gebunden. Der Zulassungsausschuss entscheidet bei jedem Bewerber aufgrund einer Vielzahl von Kriterien über die Höhe des Stipendiums, das vergeben wird.

Um sich für ein Stipendium zu bewerben, nutzen Sie bitte das jeweilige Bewerbungsformular, das Sie unten auf dieser Seite herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass nur eine Stipendienbewerbung pro Person eingereicht werden kann und dass die Bewerbung für ein Stipendium eine Bewerbung für das Global Online MBA Programm der WHU voraussetzt. Da sowohl Studienplätze als auch Stipendien auf laufender Basis vergeben werden, empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular per E-Mail an online-mba[at]whu.edu. (Die Bewerbung für ein Scholarship muss vor Vertragsunterschrift beim Admissions Team eingegangen sein)

Weitere Möglichkeiten

Weitere Informationen zu Stipendien, u.a. von Stiftungen, finden Sie auf den folgenden Webseiten:


www.stipendien-datenbank.de
www.daad.de
www.bva.bund.de (bitte nach dem Begriff "Bildungskredit" suchen)
www.deutsche-bildung.de
 
 

Steuerliche Optionen

Diese Informationen sind für Steuerzahlende in Deutschland relevant (gültig auch für internationale MBA Alumni, die nach dem Studium in Deutschland arbeiten): Die Studiengebühren für das MBA-Programm sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar. 

Die folgenden Angaben sind allgemeiner Natur und ohne Gewähr. Da Einzelfälle in der steuerlichen Behandlung mitunter stark voneinander abweichen (insbesondere in Fällen der doppelten Haushaltsführung) und in einigen Fällen verfahrensrechtliches Know-how notwendig ist, ist die Konsultation eines Steuerberaters angeraten.

Steuerliche Vorteile in Deutschland im Zusammenhang mit einem Studium:

Die Absetzung von Kosten im Zusammenhang mit einem Studium kann die aktuelle oder zukünftige Steuerlast von Studierenden in Deutschland reduzieren und die finanziellen Belastungen eines Studiums erleichtern. Hierzu sind alle abzugsfähigen Kosten in einer Steuererklärung des Jahres anzugeben, in dem sie angefallen sind. Dabei kommt es insbesondere auf die steuerrechtliche Einordnung der Kosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten an. Liegt ein Erststudium vor, so werden die Kosten als Sonderausgaben, bei einem Zweitstudium als Werbungskosten qualifiziert. Sonderausgaben sind begrenzt abziehbar und verringern die Steuerlast für Einkünfte desselben Jahres, in dem sie angefallen sind. Sie sind bei fehlender Inanspruchnahme nicht in Folgejahre übertragbar. Werbungskosten sind vollständig abzugsfähig und verringern das für die Steuerberechnung zugrunde gelegte Einkommen aus Anstellungsverhältnissen (Lohn/Gehalt). Übersteigen die Werbungskosten die Lohneinkünfte eines Jahres oder liegen keine derartigen Einkünfte vor, so wird der verbleibende Betrag in Folgejahre vorgetragen und mindert die zukünftige Steuerlast. Für Masterstudenten ist das üblicherweise mit Beginn der Berufstätigkeit der Fall.

Steuerliche Vorteile für MBA und Master Studierende
Bei den MBA und den Masterstudiengängen handelt es sich um ein Zweitstudium. Insofern sind die damit im Zusammenhang stehenden Kosten (vorweggenommene) Werbungskosten und können von (zukünftigen) in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften für die Berechnung der Steuer unbeschränkt abgezogen werden.

Grundsätzlich steuerlich absetzbar sind die folgenden Kosten:

  • Studien- und Semestergebühren (inkl. Studiengebühren im Ausland und Zinsen für Studienkredite)
  • Arbeitsmittel:
    • Kursgebühren
    • Computer
    • Bücher
    • Schreibwaren und Kopien
    • Telefon und Internet
    • Sonstige Arbeitsmittel 
  • Bewerbungskosten:
    • Prüfungsgebühren (z.B. für die Zugangsprüfung, TOEFL, GMAT etc.)
    • Gebühren für Beglaubigungen, Postversand etc.
    • Reisekosten im Zusammenhang mit der Bewerbung
      Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und der Universität 
  • Umzugskosten 
  • Im Falle einer doppelten Haushaltsführung:
    • Warmmiete der Zweitwohnung
    • Einrichtung der Zweitwohnung (Möbel etc.)
    • Mehraufwand für Verpflegung. (In den ersten 3 Monaten pauschal 24 € für jeden Tag (24h), der in der Zweitwohnung am Studienort verbracht wird bzw. 12 € für jeden Anreise- und Abreisetag.)
    • Reisekosten für Heimfahrten zum ersten Wohnsitz

Praxishinweise:
Die oben aufgeführten steuerlichen Vorteile gelten nur für in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte. Die steuerliche Behandlung in anderen Staaten kann davon abweichen. Über die entstandenen Kosten sind Nachweise zusammenzustellen und dem Finanzamt zusammen mit der Steuererklärung zu übersenden (Verträge, Rechnungen, Belege, Kontoauszüge etc.).

Eine Steuererklärung wird grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist um 9 Monate auf den 28.02 des Folgejahres. Wenn keine steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen (i.d.R. bei Vollzeitstudierenden), so können für die vergangenen vier Jahre rückwirkend Steuererklärungen abgegeben werden.

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